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Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst.
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Psychose, Alkoholsucht, Ess-Störung, Panikattacke und Suizidgedanken: Die Reportage bietet einen ungeschminkten und berührenden Einblick in den Alltag einer psychiatrischen
Akutstation. Barbara Jost und ihr Team kümmern sich in den Kreiskliniken Groß-Umstadt um psychiatrische Notfälle. Wer kommt in die Psychiatrie? Und wie behandelt man psychiatrische
Erkrankungen? Die Erfahrung zeigt: Psychische Erkrankungen können jeden treffen.
Ein Patient mit einer Impulskontrollstörung rastet plötzlich aus und zerlegt die halbe Station. Oberärztin Jost muss gleichzeitig als Zeugin vor Gericht aussagen, weil ein anderer Patient im Patientenzimmer Feuer gelegt hat. Das Gericht muss entscheiden, ob der Mann dauerhaft in eine forensische Psychiatrie muss. Das Pflegeteam um Sonja Holubar übt eine Fixierung, während die Magersüchtige L. plötzlich in eine medizinische Notlage gerät.
Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst. Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmung über eigene Angelegenheiten im privaten und im gesellschaftlichen Bereich ist die berechtigte Grundforderung von Menschen mit Behinderung.
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